Diese Überarbeitung fügt eine Definition und Standards für rein elektrische Personenkraftwagen in Kleinstgröße{0}}mit niedriger Geschwindigkeit hinzu und verwaltet sie als Unterkategorie rein elektrischer Personenkraftwagen. Es schreibt vor, dass dieser Fahrzeugtyp nicht mehr als 4 Sitze, eine Länge/Breite/Höhe von nicht mehr als 3500/1500/1700 mm und ein Leergewicht von nicht mehr als 750 kg haben darf. In Bezug auf die Leistung sind eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 70 km/h, eine Reichweite von nicht weniger als 100 km, eine Beschleunigungszeit von 0 km/h auf 30 km/h von nicht mehr als 10 Sekunden, eine Steiggeschwindigkeit von nicht weniger als 20 km/h bei einer Steigung von 4 % und eine Steiggeschwindigkeit von nicht weniger als 10 km/h bei einer Steigung von 12 % erforderlich. Bezüglich der Energiedichte der Batterie sind nicht weniger als 70 Wh/kg erforderlich.
Darüber hinaus legt der Kommentarentwurf in Bezug auf die Sicherheit rein elektrischer Kleinstfahrzeuge mit niedriger Geschwindigkeit auch klare Anforderungen in Bereichen wie Bremstests, Crashtests und simulierten Batterie-Crashtests fest. Einige Analysten weisen darauf hin, dass dieser Entwurf zur Kommentierung eine neue Kategorie von „Mikro-Elektrofahrzeugen“ schaffen, die Produktqualität von reinen Elektro-Personenkraftwagen mit geringer Geschwindigkeit effektiv regulieren, eine positive Rolle bei der gesunden Entwicklung der Mikro-Elektrofahrzeugindustrie spielen und deren umfassende Integration in das Kfz-Managementsystem aus den Bereichen Produktion, Verkauf und Nutzung erleichtern wird, um das Ziel der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zu erreichen.





